Marktordnung

 

* Geschäftsbedingungen / Marktordnung

Veranstalter ist der:  Oldtimer - Freunde Bleckede e.V.

Ein Vertrag zwischen Standbetreiber und Veranstalter ist zustande gekommen, sobald der Platz befahren/betreten wird bzw. Waren ausgepackt werden.

 

* Zulassung / Ausstellungsgegenstand

Am Markt können sowohl Standbetreiber  mit Gewerbeschein oder Reisegewerbe als auch Bürger ohne gewerbliche Legitimation teilnehmen. Für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr ist jeder Standbetreiber selbst verantwortlich. Zugelassen sind ausschließlich Exponate und nur Waren die zum Thema Oldtimer passen. Es besteht kein Anspruch auf Warenexklusivität auf dem Markt. Ein Verkaufsverbot besteht für Waffen, Pornographische Artikel und Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Jeglicher Ausschank von Getränke, Essen sowie offenes Feuer ist verboten. Desweiteren ist am Vortag ruhestörender Lärm und laute Musik zu unterlassen. Stromanschlüsse können nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Verwendung von Notstromaggregate ist untersagt. Jeder Standbetreiber ist verpflichtet, an seinem Stand Name und/oder Firmenbezeichnung anzubringen.

 Zuwiderhandlungen werden mit einem Platzverweis unter Einbehaltung der Standmiete geahndet.

Das Hausrecht liegt beim Veranstalter: Oldtimer - Freunde  Bleckede e.V.

 

* Haftung des Standbetreibers

Der Standbetreiber haftet dafür, dass an seinem Stand die gesetzlichen arbeits- & gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütung und Brandschutz eingehalten werden. Für eventuelle Schäden haftet der Teilnehmer selbst. Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Standbetreiber selbst einzuholen.

 

* Platzzuteilung

Die Platzzuteilung wird ausschließlich durch den Veranstalter vorgenommen. Eine eigenmächtige Platzbelegung führt zum Platzabbau. Ein Anspruch des Standbetreibers auf einen bestimmten Standplatz (Stammplatz) besteht nicht. Elektro- und sonstige Installationen sind vom Veranstalter zu genehmigen. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter, unter Einbehaltung der Standmiete, den Stand schließen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen.

 

* Auf- und Abbauzeiten

Der Aufbau kann am Vortag der Veranstaltung von 16:00 -20:00 Uhr sowie am Markttag ab 06:30 - 09:00 Uhr vorher erfolgen. Die Verkaufsstände sind am Markttag bis spätestens um 9:00 Uhr zu öffnen.  

 

* Standtiefe / Berechnung von Eckständen

Die Standtiefe beträgt 3 Meter/ bzw. 5 Meter. Die Standgebühr beträgt 5 €/Meter.  Bei Eck- oder Kopfständen wird die Standtiefe zur Standlänge dazugezählt.

 

* Abfälle und Müll

Abfälle und Müll sind vom Teilnehmer / Händler selbständig zu entsorgen. Bei zurücklassen von Abfällen und Müll wird eine Strafe von 100,- Euro dem Standbetreiber in Rechnung gestellt.

 

* Haftungsausschluss

Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes, sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es ist somit jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste  oder Sachbeschädigung die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatzbenutzung eingeschlossen). Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln. Der Standbetreiber  ist verpflichtet auf seine Kosten eine  Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Bewachung des Veranstaltungsgeländes bzw. des jeweiligen Verkaufsstandes des Bestandbetreibers. Der Veranstalter haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden.

 

 

Der Vorstand

Oldtimer-Freunde „Elbtalaue“ Bleckede e.V.